Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
AGB für Individualreisende – download pdf1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kund*in erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des folgenden Hotels: Ein Ding der Möglichkeit eG, Salderatzen 3, 29496 Waddeweitz (nachfolgend Ein Ding der Möglichkeit oder Hotel genannt) Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Die Bezeichnung „Kund*in“ erfolgt einheitlich für Besteller*in, Gast, Mieter*in, Veranstalter*in, Vermittler*in etc.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kund*in nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kund*in finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -Partner*in, Verjährung
2.1 Vertragspartner*in sind Ein Ding der Möglichkeit und der/die Kund*in. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des/der Kund*in durch das Hotel zustande. Ein Ding der Möglichkeit steht frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen Ein Ding der Möglichkeit verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Ein Ding der Möglichkeit ist verpflichtet, die vom/von Kund*in gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der/Die Leistungsnehmer*in erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer.
3.1.1 Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist Ein Ding der Möglichkeit verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
3.2 Der/Die Kund*in ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom/von Kund*in direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.3.1 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich Ein Ding der Möglichkeit das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3.4 Ein Ding der Möglichkeit kann seine Zustimmung zu einer vom/von Kund*in gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des/der Kund*in davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind entweder am Tag der Anreise fällig oder können am Tag der Abreise ab 8 Uhr beglichen werden. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung, EC-Kartenzahlung und Kreditkarte sowie die gängigen mobile Pay Dienste. Ein Ding der Möglichkeit kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom/von Kund*in verlangen. Bei Zahlungsverzug des/der Kund*in gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Ein Ding der Möglichkeit ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom/von Kund*in eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartensicherheit, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des/der Kund*in gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des/der Kund*in oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Ein Ding der Möglichkeit ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom/von Kund*in eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der/Die Kund*in kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des/der Kund*in
Individualreisende (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen (no show)
Sonderregelungen für Buchungen während des Zeitraums der Kulturellen Landpartie zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten
Buchungen für Workshops und Retreats veranstaltet von Ein Ding der Möglichkeit eG.
4.1 Individualreisende
4.1.1 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmer die mit einer flexiblen Rate gebucht wurden, werden in Rechnung gestellt:
- Storno bis 10 Tage vor Ankunft (15 Uhr): keine Stornokosten
- Storno weniger als 10 Tage vor Ankunft: 80 % der vereinbarten Leistungen
- Nichtanreise ohne jegliche Absage: 100 % der vereinbarten Leistungen
4.1.2 Bei den Raten mit Sparpreis ist keine Stornierung möglich.
4.1.3 Bei Nichtantritt einer nicht stornierbaren oder nicht erstattbaren Buchungen oder bei Stornierung nach der unter 4.1 genannten Fristen gilt folgendes:
- Ein Rücktritt des/der Kund*in von dem mit Ein Ding der Möglichkeit geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kund*in ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der/die Kund*in bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des/der Kund*in erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kund*in ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem/Der Kund*in steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.2 Sonderregelungen für Buchungen während des Zeitraums der Kulturellen Landpartie zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten
4.2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt für alle Buchungen von Individualreisenden und Gruppen während des Zeitraums der Kulturellen Landpartie zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten eines jeden Kalenderjahres eine kostenfreie Stornierungsfrist von acht Wochen (56 Tagen) vor dem Anreisetag. Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von 56 Tagen vor dem Anreisetag ausgeschlossen. Bei einer Stornierung innerhalb von 56 Tagen vor dem Anreisetag werden die vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen des Hotels in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.
4.3 Sonderregelungen für Buchungen von Workshops und Retreats veranstaltet von Ein Ding der Möglichkeit eG
4.3.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist eine Stornierung bis 90 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei.
Bei Vertragsschluss innerhalb der Fristenstaffel nach 4.3.2 gelten die dortigen Pauschalen ab Vertragsschluss sofort (keine erneute Schonfrist).
4.3.2 Bei einer Stornierung ab 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind folgende Stornierungspauschalen vom vereinbarten Gesamtbuchungsbetrag zu zahlen:
- 90 – 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%
- 60 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
- 14 Tage bis zum Veranstaltungsbeginn 90%
- Am Veranstaltungstag 100%
4.3.3 Bei einer Stornierung des Verpflegungsangebotes ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind folgende Stornierungspauschalen vom vereinbarten Verpflegungsanteil des Gesamtbuchungsbetrags zu zahlen:
- 30 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
- 14 – 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%
- 3 Tage bis Veranstaltungsbeginn 100%
4.3.4 Dem/Der Kund*in steht der Nachweis frei, dass dem Hotel die vorgenannten pauschalierten Ersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
4.3.5 Ein Rücktritt (Stornierung) des Kund*in von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform.
4.3.6 Auch bei Rücktritt einzelner Reiseteilnehmer aus der Gesamtgruppe finden oben genannte Fristen und Stornierungspauschalen die entsprechende Anwendung.
4.3.7 Sollte aufgrund von Stornierungen die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise von 8 Personen unterschritten werden, so behält sich das Hotel vor die Preise und Stornierungsbedingungen für Individualreisende auf die Buchung anzuwenden.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der/die Kund*in innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Ein Ding der Möglichkeit in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der/die Kund*in auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Ein Ding der Möglichkeit ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des/der Kund*in, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des/der Kund*in auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
6.1 Der/Die Kund*in erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem/der Kund*in ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der/Die Kund*in hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des/der Kund*in werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kund*in bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der/Die Kund*in ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Soweit dem/der Kund*in ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den/der Kund*in sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lüchow-Dannenberg. Sofern ein*e Vertragspartner*in die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lüchow-Dannenberg.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.